Übrigends, seit dem 1. November 2015 sind Vermieter verpflichtet Ihren Mietern den Ein- bzw. Auszug zu bestätigen. Die Mieter müssen sich innerhalb einer Woche nach Umzug u.a. damit bei der zuständigen Behörde ummelden. Ein Formular dazu finden Sie hier: Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 Bundesmeldegesetzes